Wie das BAFA am 02.04.2020 bekannt gab, wurden mit Wirkung vom 03.04.2020 die Richtlinien für das Förderprogramm „Förderung des unternehmerischen Know-Hows“ ergänzt. Ab sofort und bis 31.12.2020 werden von Corona betroffne Unternehmen, die sich von einem beim BAFA gelisteten Beratungsunternehmen beraten lassen, mit 100% der Beratungskosten (max. € 4.000) gefördert.

Wir sind beim BAFA gelistet und beraten Jung- und Bestandsunternehmen im Umgang mit der Krise; hierzu zählen insbesondere Beratungen zu den Möglichkeiten der Liquiditätsstärkung und Kapitalbeschaffung und Beratungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Details – zu v.e. Bedingungen sind Beratungen bis 31.12.2020 für Sie kostenfrei!