In vielen Bundesländern wird die Einstellung von Innovationsassistent*innen gefördert. Es handelt sich um Mitarbeitende, die per Definition neuartige Tätigkeiten in einem Unternehmen übernehmen. Diese Mitarbeitenden müssen hierfür qualifiziert sein. In aller Regel handelt es sich um Hochschulabsolvent*innen oder Mitarbeitende mit vergleichbaren Qualifikationen. Die Fördersätze variieren je nach Bundesland und orientieren sich an den Lohnkosten der jeweiligen Kraft. In aller Regel erhalten Unternehmen, die eine*n Innovationsassistent*in einstellen, Förderungen von 50% der Lohnkosten über einen Zeitraum von 2 Jahren – teilweise bis zu 4 Jahren.

Die Tätigkeit der Innovationsassistent*innen muss in den meisten Fällen (nur) eine Innovation, also eine neuartige Tätigkeit, für den Betrieb darstellen. Ein Beispiel: ein Handwerksbetrieb hat bisher nur einen rudimentären Webauftritt. SocialMedia-Marketing erfolgt ebensowenig, wie SEO oder SEA. Es existiert kein Blog, Newsletter werden nicht versendet und eine konsequente Digitalisierung der Geschäftsprozesse erfolgt ebenfalls nicht. Wenngleich SocialMedia-Marketing und die übrigen Tätigkeiten nicht mehr sonderlich innovativ sind, bedeuten sie doch für diesen Handwerksbetrieb eine neuartige Tätigkeit. Die Einstellung ein*e Innovationsassistent*in für diese Tätigkeiten ist somit in vielen Fällen förderfähig.

Tipp: Lassen Sie sich über die Förderfähigkeit von Innovationsassistent*innen und Digitalisierungsmaßnahmen von uns beraten.