Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – so geht´s.

Der so sichere, tolle und gut bezahlte Job ist weg. Das Unternehmen wurde verkauft und anschließend wurden Arbeitsplätze gestrichen. Deiner ist auch weg. Oder: Das Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen hat sich verändert, Du hast Dich verändert. Du fühlst Dich einfach nicht mehr wohl. Oder auch: Du hast keine Lust mehr auf „Hamsterrad“, Du möchtest nicht mehr für andere strampeln, sondern Dir selbst etwas aufbauen. Deine harte Arbeit und Deine Erfahrung sollen sich auszahlen – für Dich!
Der Gedanke, Dich selbstständig zu machen beschäftigt Dich schon geraume Zeit.

 

Kostenloses Informationsgespräch und offene Fragerunde


Eine Existenzgründung kann die richtige Entscheidung sein, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Kann! Denn eine Gründung aus der Not heraus ist nicht selten zum Scheitern verurteilt. Nicht jeder, der sich selbständig machen möchte, ist dafür geeignet und bringt dich erforderlichen Voraussetzungen mit. Überlege genau, ob Dein Wunsch, Dich selbständig zu machen, tatsächlich aus eigenem Antrieb geschieht, ob er von Dir kommt, ob Du bereit bist, die Extrameile zu gehen.

Du willst! Du weißt aber nicht so richtig, wie Du es angehen sollst. Das Internet liefert tausende Antworten, von denen du nicht weißt, ob es die richtigen sind. Eigentlich bist Du schon überfordert, die richtigen Fragen zu stellen oder die relevanten Schlagworte zu googlen. Du willst keine Zuschüsse und Förderungen verpassen. Aber wer kann Dir helfen?

Die Agentur für Arbeit (oder auch das Jobcenter) hält zwei wichtige Förderinstrumente bereit.

Aktivierungsgutschein (AVGS): Der Aktivierungsgutschein (kurz: AVGS) zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit nach dem 3. Sozialgesetzbuch (SGB III) ermöglicht es Dir, ein kostenfreies Gründercoaching zu absolvieren. Dein Gründercoach unterstützt Dich und bereitet Dich auf die Selbständigkeit vor. Businessplan, Finanzierung, Controlling, Marketing, Digitalisierung – alles inklusive! Dein Coaching kann für bis zu 90 Stunden genehmigt werden und die vorgenannten Schlagworte füllen sich mich Leben. Das einzige, was Du garantiert nicht bekommst, ist trockenes Fach-Chinesisch. Es handelt sich um ein 1:1-Coaching, also nur Du und der Coach. Alles dreht sich um Dich und Deine Geschäftsidee.

Gündungszuschuss: Wenn Du das Coaching abgeschlossen hast, reichst Du Deinen Businessplan bei der Agentur für Arbeit ein und stellst den Antrag auf Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss wird Dir innerhalb der ersten 6 Monate Deiner Selbständigkeit bezahlt. Voraussetzung ist eine plausible und tragfähige Geschäftsidee und eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle – z.B. von Deinem Coach. Die Höhe des Gründungszuschusses entspricht Deinem ALG 1. Zusätzlich erhältst Du € 300 als Zuschuss zu Deiner Krankenversicherung.

  
Wie Du Dich am besten auf das Gespräch mit Deiner Arbeitsvermittlung vorbereitest und auf was es ankommt, erfährst Du hier. Gerne stehen wir Dir auch zu einem persönlichen, kostenlosen Beratungsgespräch zur Verfügung und unterstützen Dich bei der Beantragung der Fördermittel.

Ich habe bereits einen AVGS     Ich möchte einen AVGS beantragen – wie mache ich das?     Seminar zum Thema Businessplan

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